Das Verbindungskonzept Der Bundeswasserstraßenverwaltung
Diese Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Mannheimer Foerdererpreis zum Binnenschiffahrtsrecht 2007.
Mit dem Verbindungskonzept verknupft das Grundgesetz die hoheitlich-wegerechtliche Verwaltungskompetenz des Bundes mit dem Eigentum an den Bundeswasserstrassen. Wie wirkt es sich auf diese Kompetenz aus, dass die wasserwegerechtliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes aktuell nur noch 92% der Bundeswasserstrassen erfasst? Dieser Frage widmet sich die Arbeit, indem sie die verfassungsrechtliche Tradition der Wasserstrassenverwaltung dokumentiert, die Reichweite der Bundeskompetenz aus Art. 89 Abs. 2 GG im Einzelnen sowie das Verhaltnis von Bundes- und Landesbehoerden in diesem Bereich untersucht und Wege aufzeigt, wie die Inkongruenz der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundes uberwunden werden kann.