Das Menschenrecht Auf Einen Angemessenen Lebensstandard - Ernaehrung, Wasser, Bekleidung, Unterbringung Und Energie ALS Elemente
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist das wichtigste, gleichzeitig aber auch eines der am wenigsten erforschten und thematisierten Rechte des Sozialpakts. Die Arbeit entwickelt eine eigene Definition fur den Begriff "Lebensstandard" und konkretisiert diesen anhand von Achtungs-, Schutz- und Erfullungspflichten sowie seiner Kernverpflichtung. Sie beleuchtet die einzelnen Elemente des Rechts, namlich Ernahrung, Wasser, Bekleidung und Unterbringung kritisch aus menschenrechtlicher Sicht und macht grundlegende Ausfuhrungen zum Zugang zu Energie. Am Schluss der Arbeit steht die Frage nach der Funktion des Rechts: Ist es ein eigenes Menschenrecht, lediglich eine Sammelbezeichnung fur seine Elemente oder eine Generalklausel, die als Auslegungsmassstab fur den gesamten Sozialpakt dient?