Das Brandwaffenprotokoll: Regelungen Und Verbindlichkeit
Die Arbeit befasst sich mit dem -Protokoll uber das Verbot oder die Beschrankung des Einsatzes von Brandwaffen vom 10. Oktober 1980- unter besonderer Berucksichtigung der Auswirkungen auf das humanitare Volkerrecht. Die einzelnen Regelungen werden durch Auslegung des Textes und Einbettung des Protokolls in das bestehende humanitare Volkerrecht erschlossen. Zur Klarung der Verbindlichkeit des Protokolls wird die Rechtsquellenlehre des Volkerrechts unter Einbeziehung der Lehre der Standards herangezogen. Im Ergebnis sieht der Autor im Brandwaffenprotokoll einen Schritt hin zur Klarheit der volkerrechtlichen Verbote und bejaht grundsatzlich die universelle Verbindlichkeit."