Die Heftigkeit des Konflikts um den politischen Unterricht ist seit geraumer Zeit überwunden, zumal sich herausgestellt hat, daß die allgemeine Suche nach einem Minimalkonsens durch Kommunikation kaum erfolgreich war, ja es wohl auch kaum sein konnte, solange die Diskussion vorrangig auf die Apologie des eigenen Konzepts ohne argumentatives Eingehen auf alternative Vorstellungen beschränkt blieb. Die letzten Jahre haben dadurch der Konsolidierung der neueren Richtli nien zum politisch-gesellschaftlichen Unterricht durch praktische Arbeit in den Schulen gedient und die Diskussion von den Zielen und Inhalten zu den curricu laren Verfahrensfragen verlagert. Oberdies sind manche Ungereimtheiten in den Richtlinien verschwunden; und zusätzliche Abschnitte, Präambeln und ähnliches widmen sich eingehender als zu Beginn der Diskussionen der Legitimationsfrage. Doch der teils offene, teils auch verdeckte Sachdissens ist weiterhin vorhanden. In dieser relativ entspannten Situation scheint eine Bestandsaufnahme und kri tische Analyse des Erreichten sinnvoll - sie sollte die verfassungsrechtlichen und bildungsgesetzlichen Grundlagen zum politischen Unterricht zusammentra gen und - zunächst einmal theoretisch - auf ihre legitimatorische Leistungs fähigkeit und Begrenztheit hin beleuchten, um ihre praktische Bedeutung im Kontrast hierzu sichtbar und konkrete Folgerungen für die politische Bildungs arbeit greifbar zu machen. Als eigentliche - allerdings kaum beachtete -Aufgabe (dies sei schon hier angedeutet) fordern die untersuchten legitimatorisch erheb lichen Texte, daß der politische Unterricht Spielraum, Orientierungspunkte und Grenzlinien kontroverser Politikverständnisse und Programme erfahrbar mache; jedes vom theoretischen Ansatz her monistischeCurriculum verfehlt gerade diese zentrale Einsicht in das Wesen freiheitlicher, demokratischer und s.ozialer Politik.