Unmoeglichkeit Und Unzumutbarkeit Im System Des Allgemeinen Leistungsstoerungsrechts Nach Der Schuldrechtsmodernisierung 2002
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das am 01. Januar 2002 in Kraft trat, fuhrte zu Veranderungen insbesondere in den Bereichen des Verjahrungsrechts, des allgemeinen Schuldrechts, des besonderen Gewahrleistungsrechts des Kauf- und Werkvertrags sowie des Verbraucherschutzrechts. Diese Arbeit beschaftigt sich mit dem Recht der Unmoeglichkeit, das seit der Schaffung des Burgerlichen Gesetzbuchs kontroverse Diskussionen in der Wissenschaft, aber auch vielfaltige Probleme in der Praxis hervorgerufen hat. Die engen Zusammenhange zwischen den einzelnen Instituten des allgemeinen Leistungsstoerungsrechts macht es dabei erforderlich, insbesondere auch auf die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Stoerung der Geschaftsgrundlage in ihren Beziehungen zum Unmoeglichkeitsrecht einzugehen.