Die Hamburger Rechtsprechung Zum Arbeitsrecht Im Nationalsozialismus Bis Zum Beginn Des 2. Weltkriegs
Die Arbeit untersucht die Hamburger Rechtsprechung im Arbeitsrecht in der Zeit von 1933 bis 1939. Ziel der Arbeit ist es, den Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie auf die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts darzustellen und zu untersuchen, welchen Wandlungen die Rechtsprechung unter der nationalsozialistischen Herrschaft unterworfen war. In den Fokus gelangen neben dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht weniger bekannte Gerichte, wie das Tarifschiedsgericht fur die deutsche Seeschiffahrt und das Soziale Ehrengericht Nordmark. Zusammenfassend lasst sich sagen, dass einige arbeitsrechtliche Institute unter dem nationalsozialistischen Einfluss einen deutlichen Wandel erfuhren und die Rechtsprechung die nationalsozialistischen Wertungen unterschiedlich umsetzte.