Die Beweislastumkehr in Der Rechtsprechung Des Reichsgerichts
Beweislastumkehr bedeutet die richterrechtliche AEnderung der gesetzlich vorgegebenen Beweislastverteilung. Die Frage nach der Beweislastverteilung ist dabei scharf von der Beweiswurdigung zu trennen. In der heutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden diesbezuglich Ungenauigkeiten deutlich, da bestimmte Formulierungen nahelegen, eine Beweislastumkehr koenne im Wege der Beweiswurdigung erreicht werden. Im Rahmen der Entwicklung der einzelnen Fallgruppen, fur die der Bundesgerichtshof eine Beweislastumkehr befurwortet, hat er oftmals auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts Bezug genommen. Vor diesem Hintergrund wird untersucht, inwiefern Ungenauigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Beweislastverteilung und Beweiswurdigung auf einer entsprechenden Praxis des Reichsgerichts beruhen.