Die Arbeit behandelt die Rechtsfragen der Elektrokrampftherapie (EKT) als medizinische Behandlungsmassnahme. Dabei wurde zunachst der medizinische Aspekt unter Berucksichtigung der divergierenden Ansichten der Befurworter und Gegner dargestellt. Anhand der medizinischen Erkenntnisse wurde die EKZ den rechtlichen Restriktionen des deutschen Rechts unterworfen. Hierbei wurde neben der Einwilligung auch auf die notwendigen Aufklarungspflichten des Arztes allgemein und konkret in Bezug auf die Anwendung der EKT eingegangen. Sodann wurde die spezielle Behandlungssituation beim einwilligungsunfahigen Patienten eroertert. Diesbezuglich wurde die Frage nach der Genehmigungspflicht der Entscheidung des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht gemass 1904 BGB schwerpunktmassig aufgeworfen und problematisiert. Nach Ansicht der Verfasserin ist dies der Fall mit Ausnahme des gesetzlich normierten Eilfalles. Dieses Ergebnis bekraftigt auch ein allgemeiner Rechtsvergleich zu der Gesetzeslage in den USA.