Das Verfahrensrecht ist eng mit der Rechtsstruktur verknüpft; zugleich erscheint es als Rechtsgebiet tendenziell immer vernachlässigt, weil ihm gegenüber dem materiellen Recht immer der vermeintliche Makel des Sekundären, Technischen, "bloß Formalen" anhaftet. Philipp Reimer wirkt diesem Eindruck entgegen, indem er zunächst wissenschaftstheoretisch herausarbeitet, welche unterschiedlichen Fragestellungen in Bezug auf Verfahrensrecht verfolgt werden (können) - außer anwendungsbezogen-dogmatischen auch beobachtend-theoretische verschiedenster Art. Unter letzteren, den "verfahrenstheoretischen", lassen sich neben wirklichkeits- auch normwissenschaftliche Forschungsfragen identifizieren. Diese juridische Verfahrenstheorie kann Rechtsnormen in Kontexte stellen und deuten und insoweit als Reflexions- und Relaisdisziplin fungieren. Den hier möglichen Ansätzen widmet sich die Arbeit im Weiteren historisch und systematisch.