Der Anteilserwerb Am Kapitalmarkt Nach Der Schuldrechtsreform
In der Vergangenheit haben verschiedene Geschehnisse gezeigt, dass ein geordneter Informationsfluss am Kapitalmarkt nicht durchgangig gesichert ist. Auf diese besonders unter Gesichtspunkten des Anlegerschutzes unbefriedigende Situation reagierte der Gesetzgeber und schuf zahlreiche neue Regelungen. AEnderungen de lege ferenda setzen aber voraus, dass uberhaupt eine Lucke besteht. Bislang wurde jedoch der Moeglichkeit wenig Beachtung geschenkt, uber die mit der Schuldrechtsreform eingefuhrten Vorschriften der 453 I und 434 I 3 BGB zu einer Haftung fur fehlerhafte Kapitalmarktinformationen zu gelangen. Die Arbeit will diesem methodisch unbefriedigenden Zustand abhelfen und geht der Frage nach, inwiefern diese Regelungen auch beim Rechtskauf, namentlich beim Erwerb von Anteilen am organisierten und nicht-organisierten Kapitalmarkt, gelten.