Anwendungsprobleme Des Haager Beweisuebereinkommens Im Rechtshilfeverkehr Zwischen Der Bundesrepublik Und Den Vereinigten Staate
Die kontinental-europaischen Zivilprozessrechtssysteme weisen gegenuber dem System der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere im Bereich des Beweisrechts grundsatzliche Unterschiede auf, die im Rahmen von Prozessen, die nicht auf die USA beschrankt sind, uberwunden werden mussen. Zur Regelung der Beweisermittlung bzw. Aufnahme wurde 1970 das Haager Beweisubereinkommen geschlossen, dem auch die USA und die BRD beigetreten sind. Besonders im Rechtshilfeverkehr zwischen diesen beiden Staaten ist es zu Anwendungsproblemen gekommen, wobei die Frage der Exklusivitat des Abkommens im Mittelpunkt gestanden hat. Der Autor untersucht diese Frage und stellt aufgrund der inzwischen ergangenen Rechtsprechung Losungsvorschlage fur beide Vertragsstaaten sowie fur den Praktiker vor."