Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentumlich quer. Er geht weder umstandslos in die ublichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch lasst er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen moegen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschutz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begrunder der reinen Rechtslehre und Grunder der demokratischen Verfassung OEsterreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Pramissen vollstandig zu teilen. Sie koennen aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch kontrare politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.