Die Untersuchung thematisiert die kriminalrechtliche Problematik des subjektiven Rechtfertigungselements: die Erforderlichkeits-, die Inhalts- und die Rechtsfolgenfrage. Der vorfindliche Meinungsstand zur Problematik wird umfassend aufgenommen, systematisiert und einer detaillierten Kritik unterzogen. Die Ableitung einer eigenstandigen Loesung geschieht auf der Basis einer philosophischen Grundlegung, welche die Normativitat des Subjekts in ihrem unhintergehbaren Horizont sowie dessen Moeglichkeitsbedingungen reflexiv erreicht und entfaltet. Die aus dieser Grundlegung - mehrfach vermittelt - zu deduzierende Problemloesung besteht in einer Unterteilung der Ebene des Unrechtsausschlusses in die subjektabhangige Rechtfertigung sowie den subjektunabhangigen Wegfall der objektiven Unrechtsvoraussetzungen und fuhrt zur Straflosigkeit des Verhaltens bei Nichtvorliegen des subjektiven Rechtfertigungselements.