Die Arbeit analysiert die Bestandteile von Haftungssystemen und stellt sehr detailliert die Verschuldenshaftung der Gefahrdungshaftung gegenuber. Dabei werden die Interdependenzen zwischen den verschiedenen Haftungsmodellen und ihren Elementen aufgezeigt, um sodann die Notwendigkeit eines beweglichen Systems zur Vermeidung von Unbilligkeiten und rechtspolitisch unbefriedigenden Haftungsfallen zu propagieren. Im Ergebnis wird die Integration der Gefahrdungshaftung als selbstandiges Haftungsprinzip neben der Verschuldenshaftung ins System der Rechtsordnung in Form einer gesetzlichen Generalklausel und damit deren Losloesung von kasuistischen Einzeltatbestanden gefordert. Anschliessend erfolgt die Entwicklung einer solchen Generalklausel mit Hilfe der Rechtsanwendungstechnik der Analogie unter besonderer Berucksichtigung der Moeglichkeiten einer Haftungsverlagerung durch prozessuale Mittel im Rahmen des Zivilprozessrechtes.