Die enge Beschrankung der Bindungswirkung einer rechtskraftigen Entscheidung ist weithin anerkannt, hat jedoch Anlass zu vielfaltigen Diskussionen gegeben. In scheinbarem Widerspruch zu dieser Beschrankung umfasst die Interventionswirkung samtliche tatsachlichen und rechtlichen Vorfragen einer rechtskraftigen Entscheidung gegenuber Dritten. Die Untersuchung geht der Frage nach, wie diese Gegensatzlichkeit dogmatisch zu erklaren ist. Die wesentlichen Wertungskriterien von Interventions- und Rechtskraftwirkung werden herausgearbeitet und die Institute auf dieser Grundlage systematisch verglichen. Die Standardprobleme aus dem Bereich von Nebenintervention und Streitverkundung werden diskutiert und dogmatisch eingeordnet. Der Umfang der Bindungswirkung von Teilurteilen wird ausfuhrlich behandelt, weil in solchen Fallgestaltungen Widerspruche zwischen den Wertungen der Interventions- und Rechtskraftwirkung drohen.
Die Untersuchung zeigt ausgehend von den historischen Wurzeln beider Institute ihre Funktion in einem einheitlichen Konzept zivilprozessualer Bindungswirkung auf. Aus diesem Zusammenhang ergeben sich Hinweise fur die dogmatisch konsequente Loesung aktuell diskutierter Einzelprobleme beider Institute.