Der Mittelpunkt Der Hauptsaechlichen Interessen Nach Der Euinsvo - Erfolgreiches Konzept Oder Quelle Der Rechtsunsicherheit? - E
Die Funktionstuchtigkeit des europaischen Binnenmarktes wird gerade dann unter Beweis gestellt, wenn es gilt wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewaltigen. Fur sein reibungsloses Funktionieren ist es erforderlich, uber effiziente und wirksame grenzuberschreitende Insolvenzverfahren zu verfugen. Solche Verfahren zu ermoeglichen ist Ziel der Europaischen Insolvenzverordnung (VO (EG) Nr. 1346/2000) vom 29. Mai 2000. Der Schlusselbegriff dieser Verordnung ist der Mittelpunkt der hauptsachlichen Interessen des Schuldners. Er wird im Rahmen dieser Untersuchung umfassend sowohl unter "klassisch-juristischem" Blickwinkel als auch aus Sicht der oekonomischen Analyse des Rechts beleuchtet. So wird deutlich, wo Verbesserungspotential besteht und wie es genutzt werden sollte.