Welche Chancen bietet die elektronische Kommunikation der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit? Bereits Art. 17 der E-Commerce-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 verlangte, dass samtliche Mitgliedstaaten in bestimmten Fallkonstellationen die aussergerichtliche Streiterledigung auf geeignetem elektronischen Weg ermoeglichen. Grosser Vorteil eines online durchgefuhrten Schiedsverfahrens ist die Verkurzung der Verfahrensdauer. Vorstufe eines solchen Verfahrens ist regelmassig der Abschluss einer Schiedsvereinbarung in elektronischer Form. Inwieweit eine solche heute wirksam ist, ist insbesondere in internationalen Vertragen noch unklar. Dieser Problematik widmet sich der erste Teil der Untersuchung. Im weiteren wird der Frage des materiell anwendbaren Rechts im Rahmen eines solchen Vertrages nachgegangen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Regelung des 1051 ZPO gelegt.