Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber in einem weit darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung wird, bewusst oder unbewusst, auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft.Diese nationalen Rechtsstrukturen müssen sich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Traditionen und Vorstellungen sind sie geprägt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewährt oder verändert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemlösungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen ökonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie geprägt worden? Wie bewährt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten können, desto mehr Gehör werden wir in der europäischen Grundlagendiskussion finden.Band I zum Allgemeinen Teil des BGB ist im Jahre 2003 erschienen, Band II erschien 2007 als Doppelband und erfasst den Allgemeinen Teil des Schuldrechts, Band III 2013 den Besonderen Teil des Schuldrechts und Band IV das Familienrecht. Seit 1900 haben sich die gesellschaftlichen Überzeugungen und Praktiken im Familienrecht dramatisch verändert. Kaum eine andere Materie wurde immer wieder derart neu gestaltet. Gerade hier schafft der neue Band des HKK die Voraussetzungen für die notwendige Orientierung.