Compliance und Rechtsstaat - Zur Freiheit von Selbstbelastung bei Internal Investigations
Rechtsstaatliche Abwehrprinzipien bedurfen der konsequenten Umsetzung in allen Bereichen staatlicher Ermittlungstatigkeit. Auch das Phanomen der Internal Investigations lasst keine Ausnahme von diesem Grundsatz zu und kann die Strafverfolgungsbehoerden nicht von ihrer Verantwortung freisprechen, den eigenen Anforderungen auch bei Ausnutzung privater Ermittlungsergebnisse zu genugen. Deshalb muss das intradisziplinare Spannungsverhaltnis zwischen arbeitsrechtlicher Auskunftspflicht und strafprozessualer Selbstbelastungsfreiheit durch ein selbststandiges strafprozessuales Beweisverwendungsverbot aufgeloest werden. Dies ist erforderlich, um der rechtlichen Verselbststandigung der Compliance, fernab des originaren Anwendungsbereichs der Prinzipien des Strafprozesses, entgegenzuwirken und das Risiko einer Subkultur im Bereich der Wirtschaftskriminalitat zu entscharfen.
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