Mit dem Auftreten privater Veranstalter in der Rundfunkordnung der Bundesrepublik Deutschland gewinnen wirtschaftliche Faktoren an Gewicht, denen beim Aufbau des Rundfunksystems nach dem Zweiten Weltkrieg keine Bedeutung beigemessen wurde. Gegenuber dem von offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dominierten Rundfunksystem der Nachkriegszeit finden in der seit 1980 bestehenden dualen Rundfunkordnung mit privaten Veranstaltern Akzentverschiebungen statt. Seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist die Bundesrepublik zum drittgrossten Fernsehmarkt der Welt geworden. Vor diesem Hintergrund wird ein grosses wirtschaftliches Potential erkennbar, das dem Wettbewerb der Rundfunkanstalten eine Bedeutung verleiht, der der Gesetzgeber Rechnung tragen muss. Dabei darf er die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Rundfunk nicht aus den Augen verlieren. Die Strukturunterschiede der beiden Anbietertypen im dualen Rundfunk zwingen zur Auseinandersetzung mit den Konsequenzen des Wettbewerbs und mit dem rechtlichen Instrumentarium, das zur Abwehr etwaiger negativer Konsequenzen der neuen Konstellation zur Verfugung steht."