Die Aufgabe Des Grundsatzes Der Tarifeinheit Bei Tarifpluralitaet Und Die Auswirkungen Auf Das Betriebsverfassungsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2010 seinen uber Jahrzehnte hinweg das Tarifrecht pragenden Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit im Betrieb bei Tarifpluralitat und damit das Prinzip "Ein Betrieb-Ein Tarifvertrag" aufgegeben. Zu dieser Entwicklung hat u.a. die stetige Veranderung der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland in den letzten Jahren beigetragen. In Konkurrenz zu den klassischen DGB-Gewerkschaften traten immer oefter sogenannte Spezialisten- und Spartengewerkschaften wie die Gewerkschaft der Lokfuhrer (GDL), der Marburger Bund, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Flugbegleiter (UFO). Diese Arbeit beschaftigt sich mit den Auswirkungen der Rechtsprechungsanderung auf die Praxis, insbesondere mit Blick auf das Betriebsverfassungsrecht.