Betriebliche Uebung Und Gleichbehandlungsgrundsatz
Das Bundesarbeitsgericht erklart die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche UEbung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hoechstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phanomen Betriebliche UEbung wahrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsachlich mit rechtsgeschaftlichen Grundsatzen loesbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfalle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsatze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund uberhaupt bedarf.