Die Bedeutungen von Gerechtigkeit, Recht und Rechtfertigung verandern sich im Rahmen ihrer kulturellen Kontextualitat. Zugleich haben sie einen transkulturell verstehbaren Sinn. Gerechtigkeit, Recht und Rechtfertigung sind normative Begriffe. Sie spiegeln, dass die Wirklichkeiten nicht sind, wie sie sein sollen. Das Recht soll in Gerechtigkeit grunden; Satze und Handlungen sollen zu rechtfertigen sein. Weder die Idee des Rechts - die Gerechtigkeit - noch das positive Recht koennen als von der Natur oder der Geschichte gegebene Objektivitat verstanden werden, die von den Rechtssubjekten nur noch anzuerkennen ware. Das Wissen und das Handeln entwickeln sich in Kontexten epistemischer und praktischer Kulturen, in denen die Verstandnisse des Guten, des Gerechten, der Anerkennung und der Versoehnung voneinander abweichen koennen. Diese Probleme werden - kontrovers und im Geist der Kritik - in der transkulturellen Perspektive des arabisch-deutschen UNESCO-Dialogs eroertert, an dem sich Spezialisten der Epistemologie, der politischen Philosophie und der Philosophie- und Religionsgeschichte, vor allem des Islams, beteiligen.