Pöschl behandelt die Gründe, die zu einer ,,unheilbaren Urteilsnichtigkeit" in einem kirchenrechtlichen Prozess, z.B. einem Eheprozess führen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf rechtssystematischem Gebiet. Rechtshistorische Ansatzpunkte sind die päpstlichen Rechtsquellen ab der Mitte des 16. Jahrhunderts.
Der Autor geht von dem Grundsatz aus, dass die Effektivität des Rechtsschutzes einer der wichtigsten Gradmesser für die Beurteilung der Qualität einer Rechtsordnung ist. Dieser Rechtsschutz lässt sich nicht ohne geordnetes Verfahren gewährleisten, das um der Rechtssicherheit Willen auch möglichst eindeutiger Kriterien für das Zustandekommen verbindlicher Entscheidungen bedarf.
In diesem Kontext ist die Frage nach den Mindestanforderungen an ein Urteil zu stellen, das im Rahmen eines kanonischen Prozesses zu fällen ist. Anders formuliert: was meint der kirchliche Gesetzgeber mit dem Begriff ,,unheilbare Urteilsnichtigkeit", und was sind deren einzelne Tatbestände?