Die Verjaehrung Der Vindikation
Gerade in jungster Zeit zeigt sich anhand von Gegenstanden wie abhanden gekommenen Kunstwerken, die nach Offnung der Grenzen zum Osten hin wieder auftauchen, die praktische Relevanz der Verjahrung des dinglichen Herausgabeanspruchs. In dieser Arbeit werden Beginn, Lauf, Hemmung und Unterbrechung dieser Verjahrung untersucht. Es wird ferner ermittelt, dass die Erhebung der Verjahrungseinrede trotz des drohenden dauernden Auseinanderfallens von Eigentum und Besitz nicht zu einem Eigentumsubergang (-Versitzung-) oder -verlust beim Eigentumer (-Entsitzung-) fuhrt; dem Besitzer steht auch kein Anspruch auf Eigentumsubertragung zu. Schliesslich wird aufgezeigt, dass dem besitzlosen Eigentum durchaus noch ein - wenn auch geringer - Teilwert beizumessen ist."