Die Foerderung der Menschenrechte und der Demokratie, ursprunglich nicht mehr als eine Fussnote in der Sudpolitik der EG, ist heute wie kaum ein anderes Thema in den Mittelpunkt der EG-Entwicklungszusammenarbeit geruckt. Die Arbeit zeichnet diese Entwicklung nach und setzt sich aus voelker- wie auch gemeinschaftsrechtlicher Perspektive mit den konzeptiven und rechtlichen Grundlagen der einschlagigen EG-Politik auseinander. Untersucht werden u.a. die voelkerrechtlichen Vorgaben der jeweils zur Anwendung gebrachten Massnahmen, ihre Rechtsgrundlagen im Primar- und Sekundarrecht der Gemeinschaft sowie ihre Verankerung in den vertraglichen Aussenbeziehungen der EG. Eine Wurdigung der bisherigen Praxis lasst den Bedarf an verstarkter Konsistenz und Koharenz der Menschenrechts- und Demokratiepolitik der EG erkennen, ebenso wie die Notwendigkeit einer verbesserten Koordinierung mit den entsprechenden Politiken der Mitgliedstaaten.