Die Reichweite Arbeitsrechtlicher Angaben Im Umwandlungsvertrag
Durch das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz sind zahlreiche gesellschafts- und arbeitsrechtliche Neuerungen eingetreten, deren Handhabung der Praxis oft noch Schwierigkeiten bereitet. Ziel dieser Untersuchung ist es, die neuen Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen zu beleuchten und festzulegen, welche arbeitsrechtlichen Angaben in das jeweilige Vertragswerk aufzunehmen sind. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der inhaltlichen Reichweite der Informationsrechte nach 5 Abs. 1 Nr. 9, 126 Abs. 1 Nr. 11, 194 Abs. 1 Nr. 7 UmwG. Es wird nachgewiesen, dass nur durch Aufnahme detaillierter arbeitsrechtlicher Angaben die vom Gesetzgeber geforderte sozialvertragliche Durchfuhrung der Umwandlung gewahrleistet werden kann.