Der Inhalt von EG-Richtlinien und die Rigiditat der Umsetzungspflicht fuhren zunehmend zu Problemen bei der Einpassung von Umsetzungsgesetzen in nationales Recht. So werden Umsetzungsdefizite haufig mit "Systembruchen" aufgrund von Unterschieden zwischen nationalem und EG-Regelungskonzept begrundet. Zudem koennen auch EG-Richtlinien eine Ruckwirkung entfalten und nach Fristablauf gegebenenfalls ruckwirkend umzusetzen sein. Ferner stellt sich die Frage, welche Vor- und Nachwirkungen eine EG-Richtlinie entfalten kann. Die hier betroffenen Grundsatze des Vertrauensschutzes, der Kontinuitat und der Systemgerechtigkeit werden zunachst auf ihre verfassungsrechtliche Berechtigung hin untersucht. Sodann wird herausgearbeitet, ob vergleichbare Gebote auch im Gemeinschaftsrecht bestehen; anschliessend, inwieweit bei der EG-Richtlinienumsetzung Spielraum fur UEbergangsgerechtigkeit eroeffnet ist.