Verwirkung Des Unterhalts Nach 1579 Bgb Wegen Aufnahme Einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Gegenstand der Untersuchung ist die Problematik, ob ein getrenntlebender oder geschiedener Ehegatte seinen Unterhaltsanspruch gegenuber dem anderen Ehegatten nach 1579 BGB verwirkt, wenn er mit einem neuen Partner eine nichteheliche Lebensgemeinschaft begrundet. Trotz der erheblichen praktischen Bedeutung und der emotionalen Brisanz dieses Themas wird in Rechtsprechung und Literatur mit geradezu bemerkenswerter Einhelligkeit die Auffassung vertreten, dass in diesem Fall der Ehegatte seinen ehelichen oder nachehelichen Unterhaltsanspruch verwirkt. Diese Ansicht der herrschenden Meinung wird im Rahmen der Untersuchung dargestellt und sodann einer umfassenden kritischen Wurdigung unterzogen. Der Autor gelangt dabei entgegen der gefestigten Rechtsprechung des BGH zu einer eigenstandigen Losung."