Der neue vierbändige Frankfurter Kommentar zum Vertrag über die Europäische Union (EUV), zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist einer der umfangreichsten Großkommentare zum primären Unionsrecht bzw. zum europäischen Verfassungsrecht auf dem Stand des Reformvertrags von Lissabon. Kommentiert werden in diesem europarechtswissenschaftlichen Werk, das in maßgeblicher Weise von den Mitgliedern des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) initiiert wurde, die drei Präambeln und die insgesamt 467 Artikel bzw. Einzelbestimmungen des EUV, der GRC und des AEUV. Insoweit bietet dieser neue Großkommentar zum Recht der Europäischen Union dem Leser eine gut lesbare, profunde, systematische und verlässliche Erläuterung der primärrechtlichen Kernbestimmungen des institutionellen und materiellen Unionsrechts, die sich in intensiver Weise zugleich mit der dazugehörigen "Brüsseler" Rechtsetzung und Entscheidungspraxis, mit dem einschlägigen europarechtlichen Schrifttum sowie mit der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und anderer Gerichte auf internationaler und mitgliedstaatlicher Ebene auseinandersetzt. Den vielfältigen Auswirkungen des in dynamischer Fortentwicklung befindlichen Unionsrechts auf das innerstaatliche Recht der gegenwärtig (noch) 28 EU-Mitgliedstaaten wird dabei ebenfalls gebührend Rechnung getragen. Da sich die einzelnen Kommentierungen auf dem neuesten Rechtsstand befinden, fängt dieser durchgängig auf wissenschaftliche Präzision, Detailgenauigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit ausgerichtete Großkommentar zum Recht der Europäischen Union neben den anhaltenden europapolitischen Grundsatzdebatten beispielsweise zur so genannten Finanz- und Staatsschuldenkrise, zur Solidarität in der Europäischen (Werte-)Union und zur Zukunft des europäischen Integrationsprozesses selbst aktuellste Entwicklungen etwa im Zusammenhang mit dem gegenwärtig vieldiskutierten "Brexit" und den Beitritts- oder Integrationsperspektiven anderer europäischer Drittstaaten ein.Die drei Herausgeber dieses Großkommentars, die allesamt an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) tätig sind und dort auch dem Frankfurter Institut für das Recht der Europäischen Union (fireu) angehören, sind Matthias Pechstein (Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europa-recht), Carsten Nowak (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht) und Ulrich Häde (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Finanzrecht und Währungsrecht). Das von ihnen zusammengestellte Autorenteam setzt sich aus 56 namhaften Wissenschaftlern und Praktikern mit einer überaus breiten europarechtlichen Expertise zusammen. Konkret stammen die einzelnen Kommentierungen von Sigrid Boysen, Marten Breuer, Christoph Brömmelmeyer, Marc Bungenberg, Stephanie Dausinger, Corinna Dornacher, Claudio Franzius, Walter Frenz, Thomas Giegerich, Niklas Görlitz, Ludwig Gramlich, Jörg Gundel, Ulrich Häde, Ulrich Haltern, Andreas Haratsch, Wolff Heintschel von Heinegg, Christoph Herrmann, Sebastian Heselhaus, Hubert Hinterhofer, Gudrun Hochmayr, Nils Jasper Janson, Jörn Axel Kämmerer, Friedemann Kainer, Eva Kocher, Markus Krajewski, Philipp Kubicki, Jürgen Kühling, Thomas Lübbig, Cornelia Manger-Nestler, Nele Matz-Lück, Walther Michl, Peter-Christian Müller-Graff, Hanns Peter Nehl, Roland Norer, Carsten Nowak, Kerstin Odendahl, Eckhard Pache, Ingo Palsherm, Matthias Pechstein, Dagmar Richter, Herbert Rosenfeldt, Gerard C. Rowe, Marit Sademach, Johannes Saurer, Ralf P. Schenke, Martin Schmidt-Kessel, Burkhard Schöbener, Rainer Schröder, Sibylle Seyr, Paulina Starski, Sarah Katharina Stein, Michael Stürner, Peter Szczekalla, Jörg Philipp Terhechte, Carmen Thiele und Heinrich Amadeus Wolff. Der Frankfurter Kommentar zu EUV, GRC und AEUV ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhältlich ist.