Kritische Analyse und Reformvorschlag zu Art. II Genozidkonvention
Mit der Hilfe der Genozidkonvention sollte der Genozid verhütet und bestraft werden. Diese Ziele wurden jedoch nicht erreicht. Auch nach dem Inkrafttreten der Konvention wurden unzählige Angehörige unterschiedlichster Gruppen verfolgt - bestraft wurden jedoch nur relativ wenige Täter. In dieser Arbeit werden die Defizite von Art. II Genozidkonvention aufgezeigt und Reformvorschläge entwickelt.
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