Die Zulaessigkeit von Beschraenkungen der Arbeitnehmerfreizuegigkeit durch Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten
In der deutschen Rechtsordnung sind Wettbewerbsverbote sowie Verschwiegenheitspflichten sowohl wahrend des laufenden als auch nach Beendigung des Arbeitsverhaltnisses anerkannt, welche schon die Aufnahme einer Tatigkeit des Arbeitnehmers bei einem "Konkurrenzunternehmen" verhindern (Wettbewerbsverbot) oder diese nur unter Wahrung der Verschwiegenheit zulassen. Der Autor geht der Frage nach, ob dadurch in das durch die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizugigkeit gewahrleistete Beschrankungsverbot eingegriffen wird und unter welchen Voraussetzungen ein entsprechender Eingriff gerechtfertigt ist. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit die deutsche Rechtslage mit den europarechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist.
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