Der Gesetzgeber hat dem Jugendstaatsanwalt uber die 45 JGG, 153, 153a StPO eine umfassende, flexibel handhabbare Verfahrenseinstellungskompetenz zugewiesen, die diesem richterahnliche, kriminalpolitische Wertentscheidungen abverlangt. Diese auf unbestimmten Rechtsbegriffen basierende Diversionsbefugnis ist zunehmend Gegenstand der Kritik geworden. Als zu kritisierende Merkmale staatsanwaltlicher Tatigkeit werden u.a. die internen wie externen organisatorischen Abhangigkeiten, burokratische Handlungsorientierungen und eine eingeschrankte Informationsgrundlage genannt, also Bedingungen, die einer hinreichenden Berucksichtigung der besonderen Umstande des Einzelfalls entgegenstehen. In diesen Kontext ist das Bielefelder Informationsmodell einzuordnen, das 1987 von der Bielefelder Staatsanwaltschaft und Polizei fur jugendtypische Deliktsbereiche eingefuhrt wurde, um Defizite der staatsanwaltlichen Informationslage durch gezielte polizeiliche Ermittlungen zu beseitigen. Die vorliegende Studie stellt Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zu diesem administrativen Modellversuch vor."