Die Befreiung Des Vorerben Ueber Die Grenzen Des § 2136 Bgb Hinaus - Das Bedingte Oder Befristete Vorausvermaechtnis ALS Rechtsi
In der Kautelarpraxis hat sich gezeigt, dass ein praktisches Bedurfnis danach besteht, einerseits Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, andererseits aber den Erstbedachten auch von den Beschrankungen zu befreien, von denen er in seiner Eigenschaft als Vorerbe gem. 2136 BGB nicht befreit werden kann. In Rechtsprechung und Literatur sind bereits zahlreiche Bestrebungen unternommen worden, dieses Ziel durch die Kombination verschiedener erbrechtlicher Institute zu erreichen. Die bislang vorgeschlagenen Loesungen fuhren aber bei naherer Betrachtung nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Diese Arbeit weist nach, dass der Erblasser mit der Anordnung eines bedingten oder befristeten Vorausvermachtnisses zugunsten des Vorerben diesen in dogmatisch zulassiger Weise von allen uber die Vorenthaltung der Testierfreiheit hinausgehenden Beschrankungen befreien kann.