Die Arbeit bietet einen Gesamtuberblick uber die Geschichte des Kindschaftsrechts in den Bereichen der Personen- und Vermogenssorge. Ausgehend von der romischen "patria potestas," die dem Hausvater umfassende Rechte verlieh, werden die Entwicklungslinien der Anerkennung der vollen Rechtsfahigkeit der Hauskinder unter Auswertung einer Vielzahl von Quellen bis zum Burgerlichen Gesetzbuch von 1896/1900 nachgezeichnet. Die Verdienste des kanonischen Rechts und der Moraltheologie um die Achtung von Selbstbestimmungsrechten der Kinder in hochstpersonlichen Angelegenheiten werden herausgestellt. Besondere Schwerpunkte der Arbeit liegen bei der Behandlung der romischen "patria potestas" durch den "Usus modernus" und bei der Neubewertung des Eltern-Kind-Verhaltnisses durch die Naturrechtslehre der Aufklarung. Die Umsetzung der neuen Ideen der Naturrechtslehrer in den Kodifikationen der Aufklarungszeit wird ebenso erlautert wie die Ausbreitung der These vom rechtsfreien Innenraum der Familie unter dem Einfluss von Idealismus und Romantik im 19. Jahrhundert."