Die überlange Dauer der Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist die Achillesferse der Gemeinschaftsrechtsordnung. Dies hat zu zahlreichen Beschleunigungsvorschlägen geführt, die sich jedoch daran messen lassen müssen, ob ihre Umsetzung recht- und zweckmäßig ist. Einerseits müssen die rechtlichen Grenzen einer Änderung des Gemeinschaftsprozessrechts eingehalten werden, zumal die Richtigkeit der gerichtlichen Entscheidung den gleichen Rang einnimmt wie deren Rechtzeitigkeit. Andererseits sind vor allem die Interdependenzen des Rechtsbehelfssystems zu beachten. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist zu prüfen, ob ein Reformvorschlag an anderer Stelle einen Mehraufwand schafft.Marco Ottaviano trägt zur Reformdebatte bei, indem er die Recht- und Zweckmäßigkeit der tragenden Reformvorschläge umfassend bewertet und eigene Vorschläge hinzufügt. Dogmatischer Anknüpfungspunkt ist der gemeinschaftsrechtliche Anspruch auf rechtzeitigen Rechtsschutz, den Art. 47 Absatz 2 GRCh bekräftigt. Der Autor erläutert zunächst den Inhalt dieses Anspruchs und untersucht dann, welche Maßnahmen die Anspruchsadressaten, namentlich Gemeinschaftsgesetzgeber, Gemeinschaftsgerichte und Mitgliedsstaaten, ergreifen sollten, um ihren Verpflichtungen am besten gerecht zu werden. Er erörtert hierbei sowohl die Einführung der präventiven Rechtsbehelfe "Untätigkeitsbeschwerde" und "Rechtsbehelf gegen Vorlageentscheidung" als auch mögliche rechtliche Folgen einer Anspruchsverletzung und schließt mit konkreten Verbesserungsvorschlägen.