Im Streit um die Nachrüstung der 80er Jahre erlebte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Konfrontation im Ost-West-Verhältnis ihre wohl schwerste innenpolitische Krise. Mit Billigung vieler, darunter auch Politiker der Grünen, kam es über Jahre hinweg an verschiedenen Orten zu zahlreichen Blockaden von Militäreinrichtungen durch Nachrüstungsgegner. Trotz des Laepple-Urteils des BGH vom Jahr 1969, das in einer Blockade eine Nötigung nach § 240 StGB gesehen hat, waren sich die Gerichte im Falle der Nachrüstungsblockaden zunehmend über deren Strafbarkeit uneinig, woran auch die mehrmalige Befassung des BGH und des BVerfG mit dieser Frage zunächst nichts änderte - bis schließlich das BVerfG 1995 mit einer Mehrheit von nur einer Stimme die Bejahung der Strafbarkeit als verfassungswidrig verwarf. Werner Offenloch schildert aus der Sicht eines für die Blockaden in Mutlangen zuständigen Amtsrichters das teilweise dramatische Geschehen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Der Autor geht davon aus, daß juristische Aussagen nur möglich sind, wenn man sich des transzendentalen Charakters des Begriffs des Rechts, d.h. der Bedingungen seiner Möglichkeit, bewußt bleibt.