Das Darlehen Im Reisegewerbe
Im Reisegewerbe vermittelte und abgeschlossene Darlehensgeschafte kommen im Bereich der gesamten Kreditwirtschaft vor. Unter Er- orterung von Entstehungsgeschichte, Schutzzweck und Anwendungsbereich des 56 I Nr. 6 GewO, der den Abschluss und die Vermittlung von Darlehensgeschaften im Reisegewerbe verbietet, werden die rechtlichen Folgen aufgezeigt, die sich aus einem verbotswidrigen Handeln ergeben. Insbesondere wird auf die Stellung des 56 I Nr. 6 GewO im Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Privatautonomie eingegangen."