Das Sozialisationstheoretische Konzept Des Jugendkriminalrechts Der Bundesrepublik Deutschland - Ein Integrierter Jugend-, Krimi
Die Unterscheidung von Kriminalitat und sonstigen Formen sozialer Abweichung belasst Jugendkriminalrecht ausserhalb des Jugendhilferechts. Der rezipierte Jugendbegriff entspricht nicht dem Stand empirischer Jugendforschung und jugendtheoretischer Reflexion. Individualisierende Schuldzurechnung behindert Sozialisation. Befunde der Sozialisationsforschung (besonders aus dem Familien-, Leistungs- und Freizeitbereich) werden entweder wenig berucksichtigt oder selektiv rezipiert und repressiv gewendet. Gemessen am Ertrag empirischer Forschung ist die Effizienz von Organisation, Verfahrensstruktur und formlichen Sanktionen jugendkriminalrechtlicher Sozialkontrolle gering."