Wenn sich Theoretiker und Praktiker des Zivilprozessrechts aus verschiedenen europäischen Nationen ohne große Mühe fachlich verständigen können, so geht dies auf das gemeinsame Erbe im gelehrten Prozessrecht des Mittelalters zurück, das wiederum auf dem römischen Recht aufbaut. Aus Texten unterschiedlichster Herkunft und Natur entstanden über mehrere Entwicklungsstufen allmählich vier Verfahrensordnungen (Legisaktionenverfahren, Formularprozess, klassischer Kognitionsprozess, Verfahren in nachklassischer Zeit), deren Verständnis für das heutige Zivilprozessrecht in Europa entscheidend ist. Knut Wolfgang Nörr behandelt tragende Rechtsinstitute und Verfahrensgrundsätze in bedeutenden Varianten dieser Prozessordnungen der europäischen Geschichte. Behandelt werden das römische Formularverfahren, der romanisch-kanonische Prozess, die preußisch-friderizianische Gesetzgebung, der französische Code de Procédure civile, die Genfer Loi sur la Procédure civile von 1819 mit ihrem Verfasser Bellot, die Prozessrechtswissenschaft im 19. Jahrhundert, die Reichszivilprozessordnung von 1877 sowie die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 mit ihrem Verfasser Franz Klein. Im Einzelnen geht es um Probleme, die in der deutschen und italienischen Prozessrechtswissenschaft unter dem Stichwort der Prozessmaximen behandelt werden, insbesondere das Spannungsverhältnis von Verhandlungs- und Untersuchungsmaxime sowie Dispositions- und Offizialmaxime. Was die Rechtsmittel angeht, handelt es sich insbesondere um die Frage, ob es in der zweiten Instanz nur um Rechtsfragen geht oder ob auch die Tatsachenseite neu verhandelt wird. Die vergleichende Gesamtschau dieser Fragen liefert eine historische Grundlegung für aktuelle wissenschaftliche Schlüsselfragen des Zivilverfahrens in Europa.