Miterfindungen in Forschungs- Und Entwicklungskooperationen - Rechtliche Aspekte Des Erwerbs Und Der Verwertung in Der Kooperati
Thema der Arbeit sind die Probleme der unternehmensubergreifenden Miterfinderschaft in Forschungs- und Entwicklungskooperationen. Diese stellen immerhin rund 20 - 30 % aller Miterfindungen aus Unternehmen dar. Der Gesetzgeber hat in 6 S. 2 PatG die Gemeinschaftserfindung zwar genannt, Voraussetzungen und Rechtsfolgen aber nicht naher geregelt. Daraus ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Problemen, z.B. die Abgrenzung der Miterfinder zu den sonstigen an der Erfindung beteiligten Personen. Vor allem aber ist die Aufteilung und der Umfang der Verwertungsrechte an einer solchen Miterfindung noch nicht abschliessend geklart. Probleme bereitet dies, wenn der Kooperationsvertrag keine oder nur luckenhafte vertragliche Regelungen enthalt. Fraglich ist dann, ob das Gesetz eine angemessene Losung bereithalt und wie zu verfahren ist, falls die gesetzliche Regelung inadaquat sein sollte."