Seit den 1990er Jahren wird im Völkerrecht eine Pflicht zur weltweiten Förderung von Demokratie postuliert, notfalls auch durch Interventionen in die inneren Angelegenheiten der Staaten. Eine andere Variante des Themas betrifft die Gefährdung von Demokratie durch das Völkerrecht. Dazu gehört die Frage, ob Völkervertragsrecht ohne Mitwirkung oder sogar gegen den Willen demokratischer Organe innerstaatlich verbindlich werden kann. Die Antworten des deutschen und des schweizerischen Verfassungsrechts fallen sehr unterschiedlich aus. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet das Völkergewohnheitsrecht, dessen innerstaatliche Geltung keines Transformationsakts bedarf. Eine neue Lehre setzt die Anforderungen an die Entstehung dieses Rechts so stark herab, dass eine erhebliche Ausdehnung des "new Customary International Law" zu befürchten ist, dem jede demokratische Legitimation fehlen würde. Abhilfe ist von der Rückbesinnung auf die dogmatischen Grundlagen des Völkerrechts und der Festigung nationalstaatlicher Demokratie zu erwarten.