Der Persoenliche Anwendungsbereich Vertraglicher Schutzvorschriften - Eine Untersuchung Der Kriterien Zur Abgrenzung Des Persoen
Die Arbeit untersucht Normen zum Schutze von Vertragschliessenden mit eingeschranktem persoenlichem Anwendungsbereich. Damit sind schwerpunktmassig die "verbraucherschutzenden" Regelungen gemeint. Es wird herausgearbeitet, inwieweit hier eine unterschiedliche Behandlung der geschutzten und der nicht geschutzten Personen gerechtfertigt ist. Ausserdem werden die gesetzlichen Abgrenzungskriterien, insbesondere der nunmehr in 13 BGB definierte Begriff des Verbrauchers, eingehend inhaltlich untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass im Zuge der Verbraucherschutzgesetzgebung keine ganzlich neuen personenbezogenen Schutzbedurftigkeitserwagungen in das Vertragsrecht Einzug gefunden haben. Vielmehr ist das "Verbraucherschutzrecht" dem allgemeinen Privatrecht zuzuordnen.