Freiheit ALS Grundlage Der Schuld
Im Prozess der Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortung stellt sich die Frage nach der Freiheit nicht erst, wenn uber die Schuldhaftigkeit einer Tat entschieden wird, sondern bereits bei der Einordnung eines Geschehens als Verhalten. Hier findet die strafrechtliche Schuldvermutung ihre Grundlage, mit der Folge, dass diese Zurechnung nie initial unterbleiben, sondern allenfalls zuruckgenommen werden kann, wenn eine Reflexion des Urteilenden auf die Berechtigung dieses Zurechnungsurteils erfolgt. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Arbeit aufgezeigt, wie jede Zurechnung die menschliche Freiheit bereits auf einer Ebene in Bezug nimmt, die naturwissenschaftlichen Erkenntnissen unzuganglich ist. Diese Freiheit ist eine der transzendentalen Bedingungen jeder Zurechnung, die auch den Ausgestaltungen der Exkulpationsgrunde immer vorausgeht.