Die gegenwartige Untreuedebatte ist weitgehend auf Text und Auslegung des 266 StGB begrenzt. Dabei bleibt ausser Acht, dass auch in benachbarten Legislationen die Reichweite des Vermoegensstrafrechts Gegenstand hitziger Diskussionen ist. Neue argumentative Leitlinien fur den bundesdeutschen Untreuediskurs ergeben sich, wenn man Vertypung und Steuerungsfunktion verschiedener europaischer Untreueregelungen einander gegenuberstellt. Hierbei wird deutlich, dass in Europa zwei unterschiedliche Typen tatbestandlicher Normierung von Untreue vorherrschen: ein umfassendes und ein fragmentarisches Untreuestrafrecht. Die Arbeit analysiert das deutsche und das italienische Untreuestrafrecht als Reprasentanten dieser beiden Untreuekonzeptionen aus rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtsstaatlicher Sicht. In ihrem Zentrum steht die Frage, wie sich die unterschiedliche kriminalpolitische Ausrichtung der beiden Untreuetypen, ihre jeweilige positivrechtliche Ausformung und deren alltagliche Handhabung auf den Umgang mit den allgemeingultigen Strafrechtsprinzipien der Bestimmtheit, Fragmentaritat und Subsidiaritat auswirken.