Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Schadensersatzrecht richtet den Blick verstarkt auf den "Tater" und operiert unter Durchbrechung des Ausgleichsprinzips in den verschiedensten Bereichen mit poenal-vergeltenden und praventiven Wertungen bei Begrundung und Ausgestaltung von Schadensersatzanspruchen. Im Strafrecht wiederum ruckt zunehmend das "Opfer" in den Fokus und der Ausgleich zwischen Tater und Opfer wird immer starker als Zielsetzung definiert. Die Arbeit verknupft zum ersten Mal diese beiden hochaktuellen Entwicklungslinien und ihre Wechselwirkungen und problematisiert die Entwicklung auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zugleich wird in diesem Zusammenhang eine genaue Analyse von "punitive/exemplary damages" in den einzelnen Landern des common law vorgenommen und die nicht erst seit dem 66. Deutschen Juristentag diskutierte Implementierung eines Strafschadensersatzes ins deutsche Recht eingehend eroertert.