Die Regelung Der Lebendorganspende Im Transplantationsgesetz
Am 27.06.1997 hat der deutsche Bundestag das Gesetz uber die Spende, Entnahme und UEbertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG) beschlossen, welches am 1.12.1997 in Kraft getreten ist. Geregelt wird darin unter anderem, welchen Zulassigkeitsvoraussetzungen die Lebendspende unterliegt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Grenzen der Lebendspende aufzuzeigen und verfassungsrechtlich zu untersuchen. Es wird gepruft, ob es dem Gesetzgeber im Rahmen des Transplantationsgesetzes gelungen ist, einen differenzierten Interessenausgleich zwischen den Bedurfnissen und Grundrechten des Spenders, des Spendeempfangers und des Arztes zu erzielen.