Die zukunftige Gewahrleistung der Daseinsvorsorge gerat seit der 'Entdeckung' des Demografischen Wandels in eine sehr kontroverse Diskussion. Scheinen doch - niger Menschen auch weniger "Leistungen von allgemeinem Interesse" zu benoe- gen. Mit dieser Begrundung werden Schulen, Kindergarten, Museen oder Schwimmbader geschlossen und der oeffentliche Personennahverkehr auf ein Mi- mum zuruckgestuft. Gleichzeitig bedarf eine alter werdende Bevoelkerung moeg- cherweise anderer Infrastrukturleistungen als eine Gesellschaft mit vielen Kindern. Insgesamt ist ein Trend zu einer Ruckverlagerung von Verantwortlichkeiten und Gestaltungsaufgaben an private Haushalte oder Dienstleister zu beobachten. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Daseinsvorsorge steht die Aufrechterhaltung annahernd gleicher Lebensverhaltnisse auf dem Staatsgebiet. Lasst sich ein Paradigmenwechsel in Bezug auf die grundgesetzlich geregelte H- stellung territorialer Gerechtigkeit (Artikel 72 Absatz 2 GG) feststellen (von der Gleichheit zu Gleichwertigkeit), so ist bisher weitgehend unklar, wie gleichwertige Lebensverhaltnisse jenseits von einer sozialpolitisch angestrebten Gleichheit aus- hen koennten. Offen ist zudem, was als "angemessene" Daseinsvorsorge in Zeiten voranschreitender Alterung und leerer Kassen fur alle Burger gelten kann und wie sie herzustellen ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die Frage, wer - kunftig in welchem Masse fur die Bereitstellung (einzelne Bereiche) der Daseinsv- sorge zustandig ist. Die sozialstrukturellen Folgen, die mit der Neukonzeption der staatlichen Daseinsvorsorge einhergehen, bedurfen ebenfalls einer starkeren D- kussion.