Das Internet stellt die Rechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. Diese resultieren zum einen aus den neuartigen technischen Moeglichkeiten, zum anderen aber auch aus der bisher unbekannten Globalitat. Die Arbeit untersucht die Moeglichkeit eines Verstosses gegen 1,3 UWG. Dazu werden zunachst die internetspezifischen Darstellungsmoeglichkeiten (Domain Namen, Webseiten, Links, Frames, Deep Links, Inline Links, Meta-Tags) wie auch die - im Ergebnis bei Kennzeichnung zulassige - Zusendung von unverlangten Werbe-E-Mails auf ihre Wettbewerbswidrigkeit hin untersucht. Weiterhin wird der Gleichlauf von Zustandigkeit und anzuwendendem Recht vorgeschlagen. Voraussetzung dafur, dass deutsche Gerichte das UWG anwenden koennen, ist neben einer auf Deutschland ausgerichteten Zielrichtung der Werbung, dass diese im Inland spurbar ist.
Rechtsanwalte koennen sich der Moeglichkeiten des Internets bedienen, so lange dies sachlich und berufsbezogen geschieht; auch eine Rechtsberatung ist zulassig.