Die Frage nach den Konsequenzen des Vorliegens einer "aberratio ictus" und eines "error in objecto" fur die strafrechtliche Erfolgszurechnung zahlt zu den schwierigen Standardproblemen der Strafrechtswissenschaft. Die vorliegende Untersuchung arbeitet zunachst die Strukturen beider Formen der Diskrepanz zwischen Vorstellung und Wirklichkeit heraus und schichtet die themenspezifisch unproblematischen Fallkonstellationen ab. Sodann wird der die gegenwartige Diskussion bestimmende Meinungsstand ausfuhrlich dargestellt und einer detaillierten Kritik unterzogen. Die Untersuchung zeigt, dass eine haltbare Begrundung nur unter Ruckbesinnung auf das - begrenzte - Vermogen des autonomen, endlichen Subjekts, die aussere Wirklichkeit personal zu gestalten, sowie auf das Grundgefuge der Freiheitsermoglichung durch Recht geleistet werden kann. Schliesslich werden prazise Systematisierungen und Losungen der kontroversen Grenzfalle zwischen "aberratio ictus" und "error in objecto" entfaltet."